Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
die Beratung, Planung, Erstellung des Entwurfs und die Montage von Ladeninventar, Pool- und Schwimmbadanlagen und der Messebau sowie die Durchführung von Holz- und Bautenschutzarbeiten und der Handel mit Produkten, die mit den vorgenannten Tätigkeiten im Zusammenhang stehen.