Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Groß- und Einzelhandel mit Möbeln und Wohn-Accessoires sowie deren Produkten. In diesem Bereich werden auch Unternehmensberatungen für Dritte durchgeführt, aber auch darüber hinaus. Die Gesellschaft ist berechtigt, weitere gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu gründen, bestehende zu erwerben oder sich an diesen zu beteiligen sowie sämtliche Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern.