Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft sind die Dienstleistungen im Bereich von Internetprogrammierungen sowie der Betrieb eines Internetportals mit Shopsystem, einer Suchmaschine mit Bildvorschau der Suchergebnisse und die Schaffung eines Werbeportals. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Sie ist berechtigt, im In- und Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften zu errichten, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben oder zu pachten, sich an solchen Unternehmen zu beteiligen, solche Unternehmen ganz oder teilweise unter einheitlicher Leitung zusammenzufassen sowie deren Verwaltung zu übernehmen.