Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand der Gesellschaft ist die Akquisition von Tagungen, Kongressen und Messen sowie die Ausübung von PCO-Tätigkeiten oder Teilen hiervon. Eine PCO-Tätigkeit im Sinne dieses Vertrages liegt vor, wenn die Organisation und Durchführung einer Tagung oder sonstigen Kongreßveranstaltung, einschließlich aller hierzu notwendigen oder zweckmäßigen Nebenleistungen, übernommen wird. Dies beinhaltet auch die Vor- und Nachbereitung der Veranstaltungen sowie die Durchführung und Organisation von Rahmenprogrammen und Hotelbuchungen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften oder Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck zu fördern. Zur Erreichung des Gesellschaftszweckes ist die Gesellschaft befugt, sich Dritter zu bedienen.