Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Veräußerung, die Vermietung und Verpachtung sowie die Verwaltung von Immobilien sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften mit ähnlichem Unternehmensgegenstand, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an der H.H. Sack GmbH & Co. KG, die den Erwerb und die Veräußerung sowie die Vermietung und Verpachtung von Immobilien zum Gegenstand haben.