Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
Software-Dienstleistungen, Produktentwicklung, Handel und Vertrieb auf den Gebieten der Mensch-Maschine-Interaktion, der Netzwerk-Technologie und der Datenbank-Technologie; Beratung, Planung und Anpassung geeigneter Software-Architekturen und Systeme; Konzeption, Entwicklung, Handel und Vertrieb geeigneter Hardware-Platformen, die im Zusammenhang mit den Software Dienstleistungen, Produkten und der Beratung stehen. Die Gesellschaft kann sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen.