Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Arbeiten in der Zahntechnik, die Vermittlung von Aufträgen an zahnmedizinische Labore, die Vermittlung von Versicherungsverträgen, die Beratung von Dentallaboren und ähnliche Dienstleistungen im zahnmedizinischen Bereich sowie die Produktion von zahntechnischen und zahnmedizinischen Hilfsmitteln und deren Handel.