Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens sind Dienstleistungen und Handel im Bereich Daten-, Kommunikations-, Netz- und Elektrotechnik, ausgenommen genehmigungspflichtige Geschäfte. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die zur Erreichung oder Förderung des Geschäftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen übernehmen, vertreten und sich daran beteiligen. Sie kann auch Komplementär in einer Kommanditgesellschaft werden. Sie darf auch Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten..