Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Herstellung und der Vertrieb von Zahnersatz aller Art sowie die Ausführung aller damit im Zusammenhang stehenden Nebengeschäfte. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, sie kann sich an gleichen und ähnlichen Unternehmungen beteiligen und insbesondere deren Vertretung und Geschäftsführung übernehmen.