Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Forschung, Entwicklung, gutachterliche Tätigkeit, Beratung, Planung, Baubetreuung und Ausführung von Anlagen aller Art im Bereich der Wasser-, Siedlungswasser- und Abfallwirtschaft sowie der Ver- und Entsorgungstechnik sowie Vertrieb von Büchern und Produkten aus den Tätigkeitsbereichen. Es können alle einschlägigen Nebengeschäfte getätigt werden. Auch die Beteiligung an anderen gleichartigen Unternehmen ist zulässig.