Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Übernahme und Ausführung aller Planungs- und Ingenieurleistungen einschließlich Betreuung für technische Gebäudeausrüstung. Die Ausführung der vorstehend genannten Tätigkeiten erfolgt verantwortlich durch Ingenieure und Architekten, hinsichtlich der fachlichen Ausführung weisungsfrei, eigenverantwortlich und unabhängig unter Beachtung des geltenden Berufsrechts. Die Gesellschaft kann sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten soweit das Berufsrecht dies zulässt.