Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Geschäfte, die der Schiffahrt im Fracht und/oder Passagierverkehr sowie Transporten aller Art - insbesondere im Russlandverkehr - dienlich erscheinen, der Betrieb von Schiffahrtsagenturen sowie Seeumschlagsgeschäfte nebst Stauerei und alle mit diesen Gegenständen zusammenhängenden Handels- und Rechtsgeschäfte. Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen, die Geschäftsführung derartiger Unternehmen übernehmen, sie vertreten oder sonst deren Interessen fördern.