Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Übernahme der Stellung einer persönlich haftenden Gesellschafterin in der Firma Friedrich Schütt + Sohn Baugesellschaft mbH & Co. KG mit dem Sitz in Lübeck, deren Gegenstand der Hochbau, die Beton- und Stahlbetonfertigteilherstellung, die Kiesgewinnung, der An- und Verkauf und die Bebauung von Grundstücken sowie die Erschließung von Baugelände und die Verwaltung von bebauten und unbebauten Grundstücken ist, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.