Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Planungs- und Bauleitungsleistungen baulicher und städtebaulicher Aufgaben.
Die Gesellschaft darf alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte tätigen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, gleiche oder ähnliche Unternehmungen zu gründen, bestehende zu erwerben, sich an solchen mittelbar oder unmittelbar zu beteiligen, Vertretungen solcher zu übernehmen und sämtliche Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, die Tätigkeit der Gesellschaft zu fördern.
Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.
Die Gesellschaft darf sich ferner mit anderen Unternehmen zu Arbeits- und Interessengemeinschaften zusammenschließen.
Ausdrücklich ausgenommen sind alle gewerblichen Tätigkeiten, insbesondere baugewerblicher Art.