Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung, die Vermittlung und der An- und Verkauf von Immobilien sowie alle im Zusammenhang mit diesem Gesellschaftszweck stehenden Geschäfte. Die Gesellschaft kann sich an Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gesellschaftszweck beteiligen und solche Unternehmen erwerben. Allgemein ist die Gesellschaft berechtigt, alle Geschäfte und Maßnahmen auszuführen, die zur Förderung ihres Gesellschaftszweckes notwendig und/oder nützlich erscheinen.