Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Verwaltung und Vermietung von Immobilien, die Ausübung eines Handwerks mit Elektrotechnik, Hausmeisterdienstleistungen sowie alle artverwandten Tätigkeiten. Die Gesellschaft kann auch die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobilienverträgen im Sinne von § 34 c GewO übernehmen. Voraussetzung ist die entsprechende behördliche Erlaubnis.