Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Der Groß- und Einzelhandel mit Baubeschlägen, Eisenwaren, Werkzeugen, Türautomatik und Brandschutztechnik. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Sie ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, diese zu erwerben oder zu pachten oder Zweigniederlassungen zu gründen. Ein Gesellschafter darf sich nur mit Zustimmung der anderen Gesellschafter an einem Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beteiligen. Die zum Zeitpunkt der Gründung der Gesellschaft bestehenden Beteiligungen der Gesellschafter sind hiervon ausgenommen.