Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Durchführung von Seetransporten aller Art, Vermittlung von Landtransporten und Durchführung von Speditionsgeschäften. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Sie kann sich ferner an anderen Unternehmen beteiligen, die einen vergleichbaren Gegenstand haben und in derartigen Unternehmen die Geschäftsführung übernehmen.