Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so darf er Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, solange er einziger Geschäftsführer ist
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
a) Jede Art von Dienstleistung (z.B. Analyse, Planung, Beratung, Realisierung, Systembetreuung, Support) im Bereich der Informationstechnologie;
b) der Handel mit Waren der Informationstechnologie;
c) die Ausführung aller im Zusammenhang mit den unter a) und b) bezeichneten Gegenständen stehenden Geschäfte.
Die Gesellschaft ist berechtigt, den Geschäftsbetrieb auf gleichartige oder ähnliche Geschäftszweige auszudehnen. Sie darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten, verwalten, deren Geschäfte führen und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten. Sie darf darüberhinaus alle Geschäfte tätigen, die den Gegenstand der Gesellschaft fördern.