Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
Der Handel und Vertrieb mit/von Lebensmitteln und non-food Produkten (Großküchen-/Gastronomiebedarfsartikeln) sowie die Erbringung von Dienstleistungen an Großverbraucher mit nationaler Betätigung. Ein entsprechender nationaler Großverbrauchskunde, mit dem das Unternehmen Handel treiben darf, ist dann anzunehmen, wenn der Abnehmer über Anlieferungsstellen im Bereich mehrerer (mindestens drei) Mitgliedsfirmen/Gesellschafter der Firma Service-Bund GmbH & Co. KG verfügt. Bei Anlieferungsstellen im Bereich von weniger als drei Mitgliedsfirmen ist ein Großverbrauchskunde nur mit Zustimmung der betroffenen Mitgliedsfirmen anzunehmen. Der Handel und Vertrieb beschränkt sich ausschließlich auf die vorgenannte spezifische Kundengruppe. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich auch an Unternehmen gleicher und/oder ähnlicher Art in jeder Form beteiligen bzw. sie erwerben und/oder sich an Organisationen, die dem Gesellschaftszweck dienen, beteiligen. Dies gilt auch für Unternehmen und Organisationen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben bzw. deren Betätigungsfeld über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinausgeht/gehen.