Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Betreiben einer Werbeagentur mit Unternehmensberatung, der Handel mit Werbeartikeln, Import und Export sowie die Ausführung aller damit im Zusammenhang stehenden Nebengeschäfte. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, sie kann sich an ähnlichen Unternehmungen beteiligen oder deren Vertretung übernehmen. Die Gesellschaft kann die Durchführung aller mit dem vorbezeichneten Zweck unmittelbar oder mittelbar zusammenhängenden Geschäfte einer anderen Gesellschaft oder Person übertragen.