Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Gegenstand
Erzeugung von Humus und anderen Erden durch die Kompostierung von Bio-Abfällen, Grünabfällen und sonstigen organischen Reststoffen aus Haushaltungen, Landwirtschaft, Gewerbe und Industrie (nachstehend kurz "Bioabfälle") und deren Vermarktung. Außerdem sind Gegenstand des Unternehmens Geschäfte im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, insbesondere die Sammlung, die Übernahme, der Umschlag, der Transport, die Behandlung, die Vermarktung sowie die Beseitigung und Verwertung von Abfallstoffen aller Art sowie die Vornahme von Handelsgeschäften, die geeignet sind, den Geschäftszweck zu fördern.