Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung und Vermietung von eigenem und fremdem Vermögen.
Die Gesellschaft kann alle kaufmännischen, gewerblichen und finanziellen Geschäfte durchführen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens in Zusammenhang stehen. Insbesondere kann die Gesellschaft gleichartige oder ähnliche Unternehmen gründen oder erwerben, sich an solchen beteiligen, auch als persönlich haftende Gesellschafterin. Sie kann die Vertretung solcher Unternehmen übernehmen und/oder Zweigniederlassungen und Betriebsstätten im Inland und Ausland errichten.