Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Der alleinige Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Herstellung und der Vertrieb von Marzipanprodukten aller Art. Die Gesellschaft ist berechtigt, den Geschäftsbetrieb auf gleichartige oder ähnliche Geschäftszweige auszudehnen.
Sie darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten, verwalten, deren Geschäfte führen und ihre persönliche Haftung übernehmen sowie sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf Zweigniederlassungen errichten.