Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Groß- und Einzelhandel mit Lebensmitteln und Haushaltsgegenständen, insbesondere Tierbedarf aller Art, einschließlich den An- und Verkauf, die Pflege und Unterbringung lebendiger Tiere, sowie sämtlicher damit verbundenen Handlungen.
Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, insbesondere auch die Funktion einer persönlich haftenden Gesellschafterin in einer Kommanditgesellschaft übernehmen.