Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Der Erwerb, Verkauf, Vermarktung und die Verwaltung von Grundstücken und Wohnungen und die Beteiligung an Gesellschaften sowie allen Geschäften, mit dem der Geschäftszweck in Verbindung steht, der Handel und die Ein- und Ausfuhr von Waren und Gütern jeder Art und die Beteiligung an Gesellschaften sowie allen Geschäften, mit dem der Geschäftszweck in Verbindung steht. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, sie kann sich an ähnlichen Unternehmungen beteiligen oder deren Vertretung übernehmen.