Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
Reederei-, Schiffahrts- und Touristik-Geschäfte aller Art, einschließlich der Übernahme von Makler- und Agenturgeschäften. Die Gesellschaft kann Handelsgeschäfte jeder Art abschließen, welche der Erreichung dieses Gesellschaftszweckes unmittelbar oder mittelbar dienen. Sie kann auch Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art gründen oder erwerben, sich an solchen Unternehmen in beliebiger Form beteiligen oder deren Vertretung übernehmen, insbesondere persönlich haftende Gesellschafterin der TT-Line G.m.b.H. & Co. sein. Sie ist berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten und Unternehmensverträge abzuschließen.