Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
erlaubnisfreie Beratungsleistungen betriebswirtschaftlicher Art, Hilfestellung in Buchführungsangelegenheiten und erlaubnisfreie Dienstleistungen sowie der erlaubnisfreie Handel und die Vermietung von Waren aller Art, insbesondere von Einrichtungsgegenständen