Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Übernahme der Geschäftsführung und persönlichen Haftung bei der Kommanditgesellschaft in Firma Karl Bruhns Automobile, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck unter HRA 3043 HL. Die Gesellschaft darf darüber hinaus die Geschäftsführung und Haftung bei weiteren Kommanditgesellschaften übernehmen.