Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Grundstücke zu bebauen sowie Kauf, Projektierung und Verwertung von Immobilien aller Art, ausgenommen Tätigkeiten, die unter § 34 c GeWo fallen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen dieser oder ähnlicher Art erwerben oder sich an solchen Unternehmen für eigene oder fremde Rechnung beteiligen sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.