Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit Küchen und Küchenzubehör sowie allen verwandten Sortimenten, sowie die Vermittlung und Erstellung von Dienstleistungen.
In diesem Zusammenhang darf die Gesellschaft auch Handelsgeschäfte betreiben.
Sie kann sich an derartigen Unternehmen beteiligen und ggfs. Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen.