Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Herstellung, Handel, Vertrieb, Wartung und Reparatur mit/von Kontaktlinsen, ähnlichen und anderen Sehhilfen und optischen Geräten nebst Zubehör. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen oder deren Vertretung übernehmen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte tätigen.