Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Die Ausführung von Bestattungen und alle in diesem Zusammenhang stehenden Aufgaben. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen mit vergleichbarem Geschäftszweck beteiligen und insbesondere als Komplementärin deren Geschäftsführung übernehmen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten.