Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Förderung der musikalischen und weiteren künstlerischen Bildung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, insbesondere durch Unterhaltung eines Schulbetriebes und die Durchführung aller Nebengeschäfte, die dem Zweck der Gesellschaft dienen sowie die Entwicklung musikalischer und weiterer künstlerischer Ausdrucks- und Wahrnehmungsfähigkeiten, die Talentförderung und Begabungsfindung sowie die vor- und nebenberufliche Bildung. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, sie kann sich an ähnlichen Unternehmungen beteiligen oder deren Vertretung übernehmen. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. der Abgabenordnung.