Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
die Planung, Vorbereitung, Förderung und Durchführung schiffbau-technischer Projekte sowie die Bereederung, Vercharterung und der Handel mit Schiffen, ferner Planung, Bau und Verwaltung von eigenen Immobilien. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf Zweigniederlassungen errichten.