Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Zweck der Gesellschaft ist die Ausführung sämtlicher Nebenleistungen im Baugewerbe, Maurer- und Betonbauer-Handwerk sowie Anhänger-Verleih- und Verkauf (gebrauchte und neue). Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, sie kann sich an ähnlichen Unternehmungen beteiligen oder deren Vertretung übernehmen.