Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Herstellung und der Vertrieb von Geräten und Artikeln zur giftfreien Insekten- und Schädlingsbekämpfung wie anderer hygienisch-technischer Artikel, sowie der Handel mit land- und forstwirtschaftlichen Produkten aller Art, der Im- und Export von Holz und Holzprodukten sowie die Ausübung von landwirtschaftlichen Lohnarbeiten aller Art. Die Gesellschaft ist berechtigt, gleiche oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen oder deren Vertretung zu übernehmen und weitere Zweigniederlassungen zu begründen. Weiterhin kann sich die Gesellschaft an allen Geschäften beteiligen, die dem Gesellschaftszweck sachdienlich erscheinen.