Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
der Betrieb eines Büros für Umweltschutz. Es werden Aufgaben der Planung und Beratung übernommen, insbesondere Umweltverträglichkeitsuntersuchungen (UVU), Bewertung von Grundstücken, Altlasten und kontaminierten Standorten, abfallwirtschaftliche Beratung, Baugrunduntersuchungen sowie chemisch/physikalische Untersuchungen von Stoffen aller Art sowie die Beratung beim Aufbau und der Umsetzung von Managementsystemen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, darüber hinaus alle Tätigkeiten auszuüben, die dem in Absatz 1. beschriebenen Gesellschaftszweck dienlich sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen und Zweigniederlassungen zu errichten.