Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Vertrieb und die Vermietung von Warenträgern, insbesondere für Tonträger, Bücher und Presseerzeugnisse sowie der An- und Verkauf von Altpapier. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben, die dem Unternehmenszweck zu dienen bestimmt sind. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich an anderen Firmen, insbesondere als persönlich haftende Gesellschafterin beteiligen.