Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft alleine und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Mehrere Geschäftsführer vertreten die Gesellschaft gemeinsam. Die Gesellschafterversammlung kann auch bei mehreren Geschäftsführern Alleinvertretungsbefugnis beschließen, sowie Befreiung von § 181 BGB erteilen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
der Handel mit Papier- u. Büroartikeln, Künstlerbedarf, Zeichenbedarf, Schreibwaren.
Die Gesellschaft kann Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.
Sie kann sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen.