Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Tätigkeit als Versicherungsmakler gem. § 93 HGB, die Vermittlung von Finanzierungen und Immobilien sowie alle Geschäfte, die mit der Vermittlung von Versicherungen und Bausparverträgen zusammenhängen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle mit dem Unternehmensgegenstand zusammenhängenden und den Geschäftszweck fördernden Geschäfte zu übernehmen. Die Gesellschaft darf Unternehmen gleicher Art übernehmen und sich an ihnen beteiligen. Sie ist zur Errichtung von Zweigniederlassungen befugt.