Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Herstellung von und der Handel mit technischen Erzeugnissen der Abwassertechnik, ausgenommen handwerkliche Arbeiten, die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, insbesondere die Übernahme von Handelsvertretungen sowie die Beteiligung an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen.
Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, ähnliche Unternehmen zu errichten, zu betreiben oder sich an solchen zu beteiligen sowie alle Geschäfte zu betreiben, welche dem Gesellschaftszweck förderlich sind.