Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Herstellung von Vervielfältigungen aller Art, insbesondere Fotokopien, Lichtpausen und Drucksachen, die Vermittlung derselben, Vermittlung von Anzeigen gegen Provision, Entwicklung werblicher Konzessionen und Grafiken sowie der Handel mit Papier und papierartigen Produkten, ferner der Handel mit Werbeartikeln, Lederwaren und Textilien aller Art.