Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
die Ausführung sämtlicher Glaserarbeiten, Glasbearbeitung und Glasveredlung sowie der Handel mit Glas. Die Gesellschaft ist berechtigt, auch ähnliche zweckdienliche Geschäfte auszuführen. Insbesondere ist sie befugt, als Komplementärin in eine Kommanditgesellschaft einzutreten.