Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Gründung, der Erwerb sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte, sowie Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle damit zusammenhängenden Geschäfte und Handlungen vorzunehmen, soweit sie zur Erreichung des Geschäftszwecks als dienlich erscheinen.