Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand der Gesellschaft ist das Halten, Verwalten und Handeln von bzw. mit Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland, insbesondere die Übernahme der Geschäftsführung, Verwaltung und Kontrolle von Tochtergesellschaften sowie die Erbringung von Dienstleistungen für verbundene Unternehmen.
Die Gesellschaft ist zum Handel mit börsennotierten und außerbörslichen Finanzinstrumenten berechtigt, insbesondere mit Aktien, Anleihen, Derivaten, Fondsanteilen sowie sonstigen Kapitalmarktprodukten. Der Handel erfolgt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
Die Gesellschaft ist - vorbehaltlich etwaiger gesetzlicher Erlaubnispflichten - berechtigt, Kapital von externen Investoren einzuwerben und dieses im Rahmen ihrer Investmentstrategie zu verwalten und anzulegen. Dies umfasst insbesondere die Strukturierung und Durchführung von Kapitalanlagen in Finanzinstrumente und Unternehmensbeteiligungen.