Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand ist die landwirtschaftliche Urproduktion, Verarbeitung und Handel mit landwirtschaftlichen Produkten und die Durchführung von Lohnarbeiten für Dritte, insbesondere landwirtschaftliche Betriebe. Weiterhin kann die Gesellschaft alle Geschäfte einschließlich Hilfs- und Nebengeschäfte sowie alle Rechtshandlungen vornehmen, die den Zweck der Gesellschaft zu fördern geeignet erscheinen. Dazu zählen ebenfalls Beteiligungen an anderen Gesellschaften und die Übernahme deren Geschäftsführung und Vertretung. Die Gesellschaft kann ferner branchenähnliche Gesellschaften erwerben oder pachten.