Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Großhandel mit allen der Ausstattung von Wohn- und Geschäftsräumen dienenden Waren sowie die Vermittlung von solchen Warenlieferungsgeschäften zwischen Herstellerfirmen und Groß- und Einzelhändlern, die Erarbeitung und Durchsetzung von Konzepten für den Verkauf von Bodenbelägen und ähnlichen Handelsgütern sowie die Schulung von kaufmännischen und gewerblichen Mitarbeitern unter Einbindung der Industrie. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben, die den Gesellschaftszweck fördern.