Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. Die Gesellschaft ist eine Management-Holding und hat den Zweck die Führung, Verwaltung und Steuerung von Tochtergesellschaften sowie die Erbringung strategischer, kaufmännischer und administrativer Dienstleistungen für diese.
2. Die Gesellschaft kann insbesondere: Beteiligungen an anderen Unternehmen halten und verwalten, Beratungs- und Managementdienstleistungen für verbundene Unternehmen erbringen, zentrale Verwaltungs-, Finanzierungs- und Personalaufgaben übernehmen, eigene Tochtergesellschaften gründen, erwerben und veräußern.
3. Die Gesellschaft betreibt selbst keine gewerblichen Produktions- oder Handelsgeschäfte