Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vermittlung von Immobilien sowie die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an Gesellschaften mit gleichem Unternehmenszweck, weiterhin das Betreiben aller Geschäfte, die mit dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang stehen oder diesem dienen, auch die Errichtung von Zweigniederlassungen.